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Bibliotheksordnung
- Die Bibliothek steht während den Öffnungszeiten allen Interessierten zur Benutzung offen.
- Die Benutzer der Bibliothek sind verpflichtet, mit den Medien sowie mit der Bibliothekseinrichtung schonend umzugehen.
- Oberstufenlehrpersonen organisieren den Bibliotheksbesuch mit ihren Klassenwährend der Schulstunden, entsprechend dem Bibliotheksplan.
- Lehrpersonen und Schülerinnen und Schüler auswärtiger Schulhäuser können mit den Bibliothekarinnen einen Besuch vereinbaren.