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Absenzen und Urlaub

Einleitung

Diese Bestimmungen sollen einen möglichst reibungslosen Ablauf des Unterrichts gewährleisten. Als Grundlage gilt das Volksschulgesetz und die Volksschulverordnung des Kantons St. Gallen.



Nicht vorhersehbare Abwesenheit

Dazu gehören Krankheit oder Unfall der Schülerin oder des Schülers, Todesfall in der Familie und Ähnliches.

Die Erziehungsberechtigten informieren die Schule vor Unterrichtsbeginn via PUPIL Connect.

Bei längeren unfall- oder krankheitsbedingten Abwesenheiten ist der Schulleitung ein Arztzeugnis vorzulegen.


Vorhersehbare Abwesenheit (Urlaub)

Dazu gehören Arztbesuche, Berufspraktikas, Familienfeste, Führerscheinprüfungen, Kurse, Teilnahme an Wettkämpfen u.a.

Nicht bewilligt werden Ferienverlängerungen.

Urlaube von mehr als 2 Lektionen bedürfen der Bewilligung durch die Schulleitung. (Ausnahme freie Halbtage)

Die Schülerin oder der Schüler bringt ein schriftliches und von den Eltern unterzeichnetes Urlaubsgesuch rechtzeitig der Klassenlehrkraft. Diese leitet es bei Bedarf der Schulleitung weiter. Längere Abwesenheiten oder Dispensationen werden direkt bei der Schulleitung eingereicht.

Bewilligte Urlaube werden im PUPIL Connect eingetragen.


Freie Halbtage

Die Schülerin oder der Schüler legt der Klassenlehrkraft spätestens zwei Tage zuvor eine schriftliche und von den Eltern unterschriebene Mitteilung vor.
Die Absenz wird im Schulmanager eingetragen und den betroffenen Lehrkräften im Voraus vorgewiesen.
 

Schnuppertage

Zum Schnuppern sollten in erster Linie die von der Schule zur Verfügung gestellten Schnuppertage sowie die Ferien benutzt werden. Für zusätzliche Schnuppertage gilt die Urlaubsregelung.
 

Massnahmen

Unzureichend begründete oder nicht fristgerecht entschuldigte Absenzen gelten als unentschuldigt. Sie werden der Schulleitung gemeldet und bei Bedarf an den Schulrat weitergeleitet. Der Schulrat beschliesst über die weiteren erforderlichen Massnahmen.

 

Zuckenriet, 31.8.2022

SL Freddy Noser