für künstlerisch-kulturelle oder wissenschaftliche Veranstaltungen;
für Teilnahme an Trainings von Auswahlen mit überregionaler, nationaler oder internationaler Bedeutung.
Rahmenbedingungen für Dispensationen
Die Erreichung der schulischen Ziele darf durch die Abwesenheit nicht beeinträchtigt werden.
Verpasster Unterrichtsstoff ist aufzuarbeiten und Prüfungen sind innert angemessener Frist nachzuholen.
Durch nötiges Nachholen darf die Schule nicht über Gebühr beansprucht werden.
Die Gewährung von Urlaub hat keinen Einfluss auf die Voraussetzungen, die für die Promotion erfüllt sein müssen.
Voraussetzungen Lernende
Schülerinnen und Schüler müssen einen Leistungsausweis vorlegen und die Erreichung des angestrebten Ziels muss von der durchführenden Organisation als realistisch eingeschätzt werden.
Ein Schreiben des Verbandes (Organisation) mit Empfehlung muss vorliegen.
Bei sportlichen Dispensationen ist die Zugehörigkeit zu einem überregionalen oder nationalen Auswahlkader zwingend.
Fehlt ein Leistungsausweis, kann eine Beurteilung oder Expertise einer Fachperson über ein vorhandenes Talent als Grundlage für die Entscheidungsfindung eingereicht werden.
Voraussetzung Organisation
Die Veranstaltungen müssen von anerkannten Organisationen, Institutionen oder Fachpersonen durchgeführt werden und für Kinder bzw. Jugendliche geeignet sein.
Schule und beteiligte Organisation nehmen eine jährliche Standortbestimmung vor.
Auflagen bei Talenturlauben
Die Bewilligungsinstanz ist über die Erreichung angestrebter Ziele zu orientieren.
Es ist semesterweise eine Teilnahmebestätigung vorzulegen.
Ist eine Teilnahme an der Veranstaltung / Training wegen Verletzung oder vergleichbarer Verhinderung nicht möglich, ist die Schule zu besuchen.